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Transparenz

Transparenz und Unabhängigkeit

Die Narkolepsie-Selbsthilfe Berlin e.V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein. Transparenz und Integrität sind wichtige Bausteine unserer Glaubwürdigkeit.

Selbsthilfeorganisationen sind zur Durchführung ihrer Aufgaben auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Es gibt für uns begrenzte Mittel der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen. Weitere Finanzquellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und es könnten auch staatliche Fördermittel sowie das Sponsoring von Wirtschaftsunternehmen sein.
Vertrauen ist unser Kapital
Als eine neutrale Instanz im Gesundheitswesen, bei der sich Betroffene Erfahrungswissen und Rat holen, muss eine Selbsthilfeorganisation ihre Unabhängigkeit sicherstellen. Wir verpflichten uns daher, die Leitsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE einzuhalten. Sie regeln die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen..

Leitsätze der BAG SELBSTHILFE

Wir, die Narkolepsie-Selbsthilfe Berlin e.V. übernehmen die „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ von der BAG SELBSTHILFE und FORUM im Paritätischen Gesamtverband.

Die zentralen Inhalte der Leitsätze sind:

  • Kooperationen müssen mit den Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen im Einklang stehen. Jede Kooperation ist transparent zu behandeln.
  • Die Beendigung einer Kooperation darf zu keiner Zeit den Fortbestand der Vereinsarbeit bedrohen.
  • Nicht zulässig sind einseitige Darstellungen zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer Behandlungsform oder eines Produktes.
  • Selbsthilfeorganisationen werben nicht für Produkte und empfehlen sie auch nicht. Selbstverständlich können sie aber über die neuesten Entwicklungen und bestmögliche Therapien mit ihren Vor- und Nachteilen informieren.
  • Verbandsinformationen und Werbung von Pharmafirmen, Hilfsmittelanbietern und anderen Branchen müssen eindeutig getrennt und als solche erkannt werden.
  • Bei Veranstaltungen und Publikationen, die mit finanzieller Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen durchgeführt bzw. veröffentlicht werden, ist Neutralität und Unabhängigkeit geboten.
  • Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ermöglicht es, klare verbindliche Absprachen zu regeln – womit auch Transparenz nach außen gegeben ist, z. B. bei der Frage: Wer darf den Namen/ das Logo verwenden?

Leitsätze BAG SELBSTHILFE 2016 [PDF ca. 128 KB]

Finanzdaten

Einnahmensituation der Narkolepsie-Selbsthilfe Berlin e.V.
Die finanzielle Sicherung unserer Arbeit stützt sich auf: Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie Fördermittel verschiedener Krankenkassen (Förderung gemäß § 20c SGB V).
Unsere Bilanzen der vergangenen Jahre geben einen klaren Überblick über die Ein- und Ausgabesituation der Narkolepsie-Selbsthilfe Berlin. Für Fragen über die Finanzlage stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Selbstauskunft Transparenz

Der Vorstand der Narkolepsie-Selbsthilfe Berlin e.V. erklärt: Wir haben bisher keinerlei Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen erhalten, welche in den nachfolgenden Selbstauskünften (Matrix der BAG Selbsthilfe) aufzuführen wären.

Unsere Selbstauskunft über die Einnahmen seit der Vereinsgründung

– Einnahmen 2023

– Einnahmen 2022

– Einnahmen 2021

– Einnahmen 2020

– Einnahmen 2019

– Einnahmen 2018

– Einnahmen 2017

Selbsthilfeförderung von den Krankenkassen gemäß § 20h SGB V

Für das Jahr 2023 + 3.550,00 €, darunter 2.500,00 € für Projekt

Für das Jahr 2022 + 1.026,00 €, nur pauschale Förderung

Für das Jahr 2021 + 1.285,00 €, nur pauschale Förderung

Für das Jahr 2020 + 1.831,00 €, nur pauschale Förderung

Für das Jahr 2019  + 3.200,00 €, darunter 2.000,00 € für Projekt

Für das Jahr 2018  + 1.149,56 €, darunter 159,56 € für Projekt

Für das Jahr 2017  + 1.041,40 €, darunter 116,40 € für Projekt

Angaben zur Steuerbegünstigung

Der Verein Narkolepsie-Selbsthilfe Berlin e.V. ist aufgrund des Freistellungsbescheides für 2019 bis 2021 des Finanzamtes für Körperschaften I St-Nr. 27/673/5470 vom 10.06.2022 von der Körperschaftssteuer befreit.


Aktualisiert vor 9 Monaten von Rolf Barthel

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