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Medikamente auf Reisen

Mitführen von verordneten Medikamenten, insbesondere Betäubungsmittel bei Auslandsreisen

Reiseapotheke mit verordneten Medikamenten

Viele Menschen reisen mit recht umfangreicher Medikation. Besonders, wenn eine längere Reise geplant ist und vorsichtshalber eine Reserve mitgenommen wird, kommen schnell beachtliche Mengen an Tabletten, Salben, Pülverchen, Flüssigkeiten und sogar Injektionsspritzen zusammen. Beim Zoll kann das leicht Misstrauen wecken. Besonders streng sind in diesem Punkt Länder wie Singapur, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate; aber auch an anderen Landesgrenzen wird genau kontrolliert, was da ins Land gebracht werden soll, in welcher Menge und zu welchem Zweck. Auf der Seite des ADAC fanden wir weitere Hinweise und dieses Formular eines ärztlichen Attests, um Missverständnisse zu vermeiden:
In einer Tabelle können Sie übersichtlich aufführen, welche Medikamente und Materialien Sie mitführen und wie viel Sie wovon benötigen. Auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch wird bestätigt, dass die aufgeführten Güter für Sie persönlich bestimmt sind und nicht etwa im Land verkauft werden sollen. Besonders wirksam sind solche Bescheinigungen erfahrungsgemäß, wenn sie Stempel und Unterschrift Ihres Arztes tragen.
Ein Tipp: Auch, wenn Sie im Ausland einmal ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, erklärt das Formular schnell, welche Medikamente Sie für gewöhnlich einnehmen.

Informationen und Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

sowie Formulare finden Sie auf der Seite des  Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die notwendigen Formulare für Ihren Arzt stehen dort zum Herunterladen bereit.

Für Berliner gelten folgende Formulare:

Innerhalb der EU die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung   — Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens —“

Für alle Länder außerhalb der EU, auch USA und Kanada, die „Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen“.

Den zutreffenden Vordruck füllen Sie gemeinsam mit Ihrem, diese Medikamente verschreibenden Arzt/Ärztin aus und lassen es von ihm/ihr unterschreiben.

Die Beglaubigung der von Ihrem Arzt ausgefüllten Bescheinigung ist in jedem Bundesland geregelt.
Die zuständige Behörde für das Land Berlin ist das  Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) 
Adresse: siehe dort

Telefonische Anmeldung bzw. Vereinbarung eines Termins: +49 30 9022 92111.

Ferner empfehlen wir, die Informationen der Botschaften der zu bereisenden Länder zu lesen und zu befolgen. Sie finden diese in den jeweiligen Seiten im Internet.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an Rolf Barthel wenden.


Aktualisiert vor 1 Jahr von Rolf Barthel

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